Energieeffiziente Außenbeleuchtung, Firmenbeleuchtung & Lichtwerbung

Wie sie als Unternehmen ganz einfach Strom einsparen und somit Kosten senken, erfahren Sie hier!

Die Lichttechnik hat sich in den vergangen Jahren weiterentwickelt. Dennoch sind wir dazu angehalten in Büroräumlichkeiten und Produktionsstätten, Tageslicht intelligent zu nutzen und künstliche Lichtquellen auf die Präsenzzeiten zu beschränken. 

Dies und noch viele weitere Schritte sind nötig damit Ersparnisse auch deutlich zu spüren sind. Wie Sie schnell  und einfach handeln können, erläutern wir hier.

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Inhalt

Schritt 01 - Umrüstung auf LED-Technik

Rüsten Sie Ihre gesamte Lichttechnik vom Werbepylon bis hin zur Innenbeleuchtung auf LED um. Dadurch kann der Energiebedarf bereits um bis zu 80 Prozent gesenkt werden. 

 

Meist handelt es sich hierbei um Qualitätsleuchten mit optimaler Lichtlenkung und minimierten Lichtstromrückgang. Diese sollten darüber hinaus unbedingt mit neuen Vorschaltgeräten in Betrieb genommen werden. Diese punkten mit einer langen Lebensdauer, Beständigkeit und geringen Wartungsaufwand. 

Schritt 02 - Installation Lichtmanagement

Setzen Sie vorzugsweise auf dimmbare LED-Leuchten bzw. Beleuchtung. Das gilt für Ihre Außenbeleuchtung sowie für Ihre Innenbeleuchtung. Räume die nur wenig genutzt werden, können Sie mit Bewegungssensoren ausstatten. Ebenso sollten Sie auf Lichtwerbung setzen, welche sich an das Umgebungslicht anpasst. 

Schritt 03 - Regelmäßige Wartung

Geringere Ausgaben für Wartung tragen dazu bei, dass sich die Sanierung Ihrer Lichtwerbung/ bzw. Leuchtelement rasch rechnet. 

 

  • Sanierung-Check

Beantworten Sie folgende Fragen und finden Sie heraus, ob Ihre Beleuchtungsanlage gewartet bzw. ausgetauscht werden muss.

1. Sind einzelne Leuchtelemente ausgefallen? 

2. Die Leuchtkomponenten sind verschmutzt? 

3. Das Licht flimmert? 

Haben Sie diese Fragen mit JA beantwortet, sollten Sie die Beleuchtung reinigen und gegebenenfalls defekte Komponenten austauschen

4. Ihre Anlage ist älter als 15 Jahre 

5. Sie haben zu wenige Licht in Ihren Innenräumen

6. Ihre Beleuchtung blendet zu sehr und ist nur punktuell

7. Sie können Ihre Beleuchtung nicht dimmen oder abschalten?

Fragen 4 – 7 mit Ja beantwortet? Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und erläutern Ihre Möglichkeiten.

 

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Schritt 04- Ausschaltung in den Nachtstunden (Einschränkung der Betriebsstunden)

Der letzt Mögliche Schritt liegt darin, Ihre Werbeanlage nur beschränkt leuchten zu lassen. Laut ÖNORM O-1052 ist im Großteil der Gebiete, wie im Siedlungsgebiet bzw. städtischen Raum eine Beleuchtung zwischen 22:00 Uhr bzw. 24:00 Uhr und 05:Uhr unzulässig. Sollte man darüber hinaus noch Einschränkungen vornehmen wollen, ist es zu empfehlen speziell in den Sommermonaten die Lichtreklame vollkommen unbeleuchtet zu lassen. Da die Betriebsstunden hier ohnehin gering ausfallen. 

Bzgl. Anpassung an die Sommer bzw. Winterzeit sprechen Sie am Besten mit Ihrem Elektriker. 

  • Sanierung-Check

Bereits 2012 wurden Normen festgelegt, welche die maximal zulässigen Grenzwerte für die Lichteinwirkung auf die Umwelt bzw. den Menschen festlegen. 

Darüber hinaus sollte bei der Errichtung einer Werbeanlage immer beurteilt werden, ob das örtliche Stadtbild, der Verkehr oder die Nachbarschaft beeinträchtig ist. 

In der Ö-Norm gibt es folgende Bewertungsgebiete mit zugehörigen Betriebszeiten

01_ Gebiete zum Schutz der Natur  (nicht zulässig)

02_ Freilandgebiet/Grünland (nicht zulässig)

03_ Siedlungsrand (05:00 – 22:00 Uhr)

04_ Städtische Gebiete/ Industrie (05:00 – 24:00 Uhr)